Berufsabschluss für Erwachsene

Sie verfügen über Erfahrungen in der Arbeitswelt, haben jedoch keinen anerkannten Berufsabschluss im entsprechenden Berufsfeld?

Erwachsene mit Berufspraxis können den Abschluss einer beruflichen Grundbildung (Berufslehre) nachholen. Es gibt vier Möglichkeiten, zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder zu einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) zu kommen:

  1. Nachholbildung nach Art. 32 BBV (Qualifikationsverfahren für Erwachsene). Um die Prüfung ablegen zu können, braucht es keinen Lehrvertrag. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren.
  2. Validierung von Bildungsleistungen nach Art. 31 BBV. Personen mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung können ihre Kompetenzen in einem Dossier nachweisen und so den Berufsabschluss erlangen. Es ist kein Lehrvertrag nötig. Die Anmeldung zur Validierung erfolgt über das Gesuch zum Validierungsverfahren. Weitere Informationen zu den Validierungsverfahren einzelner Kantone finden Sie hier.
  3. Verkürzte berufliche Grundbildung (mit Lehrvertrag). Je nach beruflichen Vorkenntnissen kann die Lehrdauer verkürzt werden.
  4. Reguläre berufliche Grundbildung. Sie schliessen einen Lehrvertrag ab, besuchen den regulären Unterricht an einer Berufsfachschule und einem Überbetrieblichen Kurszentrum. Sie absolvieren das reguläre Qualifikationsverfahren.

Die nachfolgende Übersicht des Kantons Luzern bietet Ihnen einen kompakten Vergleich zu diesen vier Möglichkeiten.

Informationen zu passenden Wegen oder eine persönliche Beratung bezüglich Eignung und Voraussetzungen gibt es bei der Berufs- und Studienberatung Nidwalden – Telefon 041 618 74 40.