Berufsmaturität (BM)

Die Berufsmaturität ist ein Bildungsabschluss, der die berufliche Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung ergänzt. Sie kann entweder lehrbegleitend oder nach einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre mit eidg. Fähigkeitszeugnis erworben werden (1 Jahr Vollzeit oder 2 Jahre berufsbegleitend). Die Berufsmaturität kann in verschiedenen Ausrichtungen besucht werden. 

Eine Übersicht der verschiedenen Berufsmaturitätsschulen in der Region findest du hier.

Die Informationsbroschüre Berufsmaturität gibt detailliertere Auskunft.

Aufnahmebedingungen/Anmeldung

Lehrbegleitende Berufsmaturität (BMS 1)

Für die Aufnahme in die lehrbegleitende BM ist ein Lehrvertrag notwendig und eine schriftliche Aufnahmeprüfung zu absolvieren. Die Prüfung findet jeweils im März statt, der Anmeldeschluss ist im Februar.

Prüfungsfreie Aufnahme

Anmeldung

Aufnahmeprüfung
Informationen und Beispiele von Aufnahmeprüfungen findest du hier > Wie kann ich mich auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten?

Papierversionen sind auch im BIZ Berufsinformationszentrum erhältlich.

Berufsmaturität nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (BMS 2)

Voraussetzung für die Aufnahme in einen Berufsmaturitätslehrgang nach Abschluss der beruflichen Grundbildung ist ein eidg. Fähigkeitszeugnis und das Bestehen einer schriftlichen Aufnahmeprüfung. Für den Besuch eines ausserkantonalen Angebots ist ausserdem eine Kostengutsprache des stipendienrechtlichen Wohnsitzkantons einzuholen.

Die Aufnahmeprüfung findet jeweils im März statt. Anmeldeschluss ist Mitte Februar. Eine prüfungsfreie Aufnahme ist möglich, wenn der Abschluss der beruflichen Grundbildung nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt und eine Gesamtnote von 5.0 oder höher erzielt wurde.

Möglichkeiten nach der Berufsmaturität

Die Berufsmaturität ermöglicht den Zugang zu Fachhochschulen. Je nach Studienrichtung werden jedoch spezifische Eignungsprüfungen und Aufnahmeverfahren durchgeführt oder es sind weitere Zusatzqualifikationen erforderlich. Es lohnt sich, sich im Voraus bei den entsprechenden Schulen zu erkundigen.

Über die Passerelle ist der Zugang zu universitären Hochschulen möglich.

Übersicht Zulassung Hochschulstudiengänge