Dispensationen üK / Militär können in einem vereinfachten Verfahren eingereicht werden.
Klicken Sie dafür auf folgenden Link: Dispensationsformular üK / Militär

Absenzenordnung

  1. Als Absenz gilt jedes Versäumen einer Unterrichtsstunde.

  2. Bei einer nicht voraussehbaren Absenz (z.B. Krankheit, Unfall etc.) ist das Sekretariat vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder per E-Mail zu benachrichtigen: Telefon: 041 618 74 33; E-Mail: bwz@nw.ch

  3. Für eine voraussehbare Abwesenheit ist dem zuständigen Bereichsleiter spätestens zwei Wochen vorher ein schriftliches Dispensgesuch einzureichen. Das Gesuch ist vor dem Einreichen der ausbildungsverantwortlichen Person im Betrieb zur Unterschrift vorzulegen. Unbegründet zu spät eingereichte Gesuche werden zurückgewiesen.

    Der Entscheid über das Gesuch wird dem Lernenden/der Lernenden, dem Lehrbetrieb und den zuständigen Lehrpersonen schriftlich mitgeteilt.

  4. Als Entschuldigungsgründe gelten:

    a) Krankheit oder Unfall, sofern der Unterrichtsbesuch nicht mehr möglich ist
    b) Amtstermine, Militär, Zivildienst, Zivilschutz (Dispensationsformular für Militär)
    c) Ausserordentliche Ereignisse in der Familie
    d) Konsultation von Facharzt und Zahnarzt (nur in dringenden Fällen)
    e) Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit gemäss OR 329e
    f) Teilnahme an Leiterkursen, Jugend und Sport
    g) Überbetriebliche Kurse (üK) (Dispensationsformular üK)

    Die Schulleitung kann das Fernbleiben vom Unterricht ausnahmsweise aus andern wichtigen Gründen entschuldigen.

  5. Als unentschuldigt gilt jede Absenz, welche nicht innerhalb von 2 Wochen nach Wiedererscheinen im Unterricht von der Berufsbildnerin/vom Berufsbildner als begründet angenommen wird.

    Ferner gilt das dreimalige Zuspätkommen ohne wichtigen Grund ebenfalls als unentschuldigte Absenz.

  6. Bei unentschuldigten Absenzen kann das Rektorat die geeigneten Massnahmen treffen (Verweis, Meldung an das Amt für Berufsbildung, Busse).